Erlangung staatlicher Hilfe durch eine dem Staat angeschlossene Madrasa mittels bloßer Büroformalität; Entgegennahme von Geld bei überhöhter Darstellung der Teuerungszulage
Frage
In einer Madrasa sind mehrere Lehrer für den Unterricht nach dem Lehrplan „Dars-e Nizami“ (traditioneller Lehrplan der Madrasas Indiens) angestellt; dafür erhalten sie ein Gehalt sowie eine monatliche Teuerungszulage von 30 Rupien. Für diese Ausgaben gibt es keine feste Einnahmequelle; die Leitung greift auf verschiedene Quellen zurück.
Antwort
Wenn die Voraussetzungen für den Anschluss nicht vorliegen, der Anschluss aber durch die falsche Angabe zustande gekommen ist, die Voraussetzungen des Anschlusses seien gegeben, und seine Anforderungen nicht erfüllt werden, sondern nur durch bürokratisches Ausfüllen von Papieren mitgeteilt wird, die Anforderungen seien erfüllt worden, und auf diese Weise Hilfe bezogen wird,…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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