Vermietung von Räumen einer Stiftungs-Madrasa für eine Hochzeitsgesellschaft
Frage
Vor 1947 bestand die Bevölkerung unseres Dorfes Kheri aus etwa sechshundert muslimischen Häusern. In dieser Zeit wurde hier eine kleine Madrasa gegründet; als die Schüler darin keinen Platz mehr fanden, wurde eine sehr große Madrasa gegründet. Aber es war der Wille des Erhabenen: Wegen ausgebrochener Unruhen sind alle Muslime fortgezogen. Es blieben nur fünfzig bis sechzig muslimische Häuser.
Antwort
Von denen, die in der kleinen und alten Madrasa, die leer steht, Hochzeitsgäste unterbringen, soll eine gewisse Miete genommen und dieses Geld für die neue Madrasa – die große und aktive – ausgegeben werden. Fitra und den Gegenwert der Felle der Opfertiere für den Bau einer Herberge und Ähnliches auszugeben, ist nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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