Ein Unterrichtsgebäude vermieten
Frage
Für den religiösen Unterricht wurde mit dem Geld der Sippengemeinschaft (Biradari) ein Gebäude errichtet, doch die für die Madrasa in der Stadt Verantwortlichen, ihre Treuhänder (Amin) und Verwalter der Stiftung (Mutawalli), haben ohne die Zustimmung der einfachen Leute den Unterricht in diesem Gebäude eingestellt und es für dreihundert Rupien im Monat an die Behörden vermietet. Nun sind die Kinder wegen ihrer Bildung in Bedrängnis. Ist ein solches Handeln des Treuhänders und Verwalters nach der Scharia erlaubt?
Antwort
Wenn ein Gebäude für religiösen Unterricht aus den Spenden einfacher Muslime errichtet wurde und dort religiöser Unterricht stattfindet, dann ist es dem Verwalter nach der Scharia nicht erlaubt, ein solches Gebäude zur Erzielung von Geld zu vermieten und den religiösen Unterricht einzustellen. Ein solcher Mensch soll nicht zum Verwalter gemacht werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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