Die Unterbringung der Polizei in einem Raum der Madrasa
Frage
Die Regierung sagt, dass in den Ferien in Ihrer Madrasa für Unterkunft und Verpflegung der Polizei gesorgt werden soll. Ist der Aufenthalt der Polizei in den geschlossenen leeren Räumen erlaubt oder nicht?
Antwort
Die Madrasa ist eine Stiftung (Waqf) für diejenigen, die lernen und lehren. Der Aufenthalt und die Verpflegung unbeteiligter Personen dort widerspricht dem Zweck des Stifters (Wakif), deshalb gibt es keine Erlaubnis. Man soll das an einem anderen Ort einrichten. Ja, wenn es um die Belange (Masalih) der Madrasa selbst geht, ist es erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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