الإفتاء

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Die Kinder eines Madrasa-Angestellten wohnen im Haus der Madrasa

Frage

Aus Indien wurde für die Dauer von fünf Jahren ein Lehrer berufen, um in der Madrasa zu unterrichten. Hier wurde ihm neben dem Gehalt ein für die Madrasa gestiftetes Haus mietfrei überlassen, wobei auch die monatlichen Kosten für Wasser und Strom darin von der Madrasa getragen wurden. Nach Ablauf der fünf Jahre wurde das Dienstverhältnis nicht erneuert, aber der Genannte setzte die Lehrtätigkeit fort. In diesem Stiftungshaus wohnen beide Söhne des Genannten.

Antwort

Da der Dienstvertrag auf fünf Jahre geschlossen war, endete mit Ablauf der Frist das Dienstverhältnis: Weder das Recht, im Haus der Madrasa zu wohnen, noch der Anspruch auf Gehalt blieb bestehen. Nach Ablauf der fünf Jahre haben die Leute der Madrasa ihn jedoch wie bisher bei der Arbeit belassen: Er arbeitete weiter, erhielt Gehalt und wohnte im Haus der Madrasa.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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