Die Kinder eines Angestellten im Zimmer der Madrasa unterbringen
Frage
Die Kinder und die Frau des verehrten Imams wohnen in einem Zimmer der Madrasa. Manche Leute führen die einfachen Leute in die Irre, indem sie dies als Haram bezeichnen. Ist es Haram oder Halal, die Ehefrau in einer islamischen Madrasa unterzubringen? Wie sind nach der Scharia diejenigen, die es als Haram bezeichnen?
Antwort
Wenn jemand Imam oder irgendein Lehrer ist und die Bedingungen seiner Anstellung von Seiten der Madrasa auch eine Wohnung einschließen, so ist es ihm nach der Scharia erlaubt, seine Kinder und seine Frau im Haus der Madrasa unterzubringen. Wer es für unerlaubt erklärt, sagt Falsches. Die Beachtung des Hidschab ist in jedem Fall notwendig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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