Bringt das Verrichten des Maghrib-Gebets in einer bestimmten Moschee vier Jahre lang den Lohn des Hadsch?
Frage
In der Stadt Burhanpur wird seit der Zeit des Hazrat Shah Nizamuddin Bhikari das Maghrib-Gebet in der Nähe seiner Grabstätte im Flussbett verrichtet; das Gebet leitet der Chatib (Prediger) der Freitagsmoschee. Leute von weit her unternehmen dafür Reisen, und es ist die Meinung verbreitet, dass man den Lohn eines Hadsch erhält, wenn man dort 4 Jahre oder 7 Jahre lang das Maghrib-Gebet verrichtet. Ist es zulässig, so zu beten, so das Gebet zu leiten und eine solche Überzeugung zu haben?
Antwort
Dieser Brauch hat keine Grundlage, in der Scharia hat er keinerlei Grundlage. Ein besonderer Lohn ist in den Hadithen in Bezug auf drei Moscheen ausdrücklich genannt: (1) die Heilige Moschee (al-Masdschid al-Haram), (2) die Moschee des Propheten ﷺ (al-Masdschid an-Nabawi), (3) die Moschee al-Aqsa.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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