Die Moschee zum Schutz der Gegenstände abschließen
Frage
Wie lautet die Regelung, wenn man die Moschee wegen Diebstählen und zum Schutz mit einem Schloss verschließt – ist das zulässig oder nicht?
Antwort
Da die Gegenstände der Moschee nicht sicher sind, ist es zulässig und sogar notwendig, sie zu ihrem Schutz abzuschließen (so in al-Bahr ar-Raiq, Bd. 2, S. 33). Aber zu jeder Gebetszeit muss allen erlaubt sein, dorthin zu kommen und zu beten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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