الإفتاء

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Die Moschee abschließen und das Totengebet darin wegen nicht gezahlter Spenden nicht zulassen

Frage

In unserem Dorf gibt es zwei Parteien: Die, die in der Mehrheit ist, nennt sich hanafitisch, die, die in der Minderheit ist, nennt man Wahhabiten. Vor Kurzem hat die hanafitische Partei, indem sie der wahhabitischen Partei vorwarf, keine Spenden für die Madrasa zu geben, einen Boykott gegen sie verhängt. Als ein Mann aus der Partei der Minderheit starb, nahm die Partei der Mehrheit an der Bestattung (Dschanaza) nicht teil.

Antwort

In der Moschee zu beten ist das Recht jedes Muslims; mit dem Nichtzahlen von Spenden für die Madrasa hat das keinerlei Zusammenhang. Die Moschee mit einem Schloss zu verschließen und vom Gebet abzuhalten oder nicht zuzulassen, dass in der Moschee gebetet wird, ist ein sehr großes Unrecht: [ar]وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّن مَّنَعَ مَسَـٰجِدَ ٱللَّهِ أَن يُذْكَرَ فِيهَا ٱسْمُهُۥ[/ar]…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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