Wie viel Weg man zwischen Haus und Moschee freilassen soll
Frage
Bei uns befindet sich auf der Ostseite der Freitagsmoschee das Grundstück eines Mannes. Beim Bau seines Hauses ist er bis dicht an die Moschee herangekommen. Nun hindern ihn die Dorfbewohner daran: Man müsse mit einem Abstand von mindestens zwölf Fuß bauen. Er aber sagt, wenn er mit Abstand baue, verliere er ein Zimmer. Teilen Sie uns bitte die Entscheidung der Scharia in dieser Sache mit.
Antwort
Für einen allgemeinen Weg soll so viel Platz freigelassen werden, dass dort Menschen und, entsprechend den örtlichen Verhältnissen, Ochsenkarren, Karren und Ähnliches bequem hindurchkommen. Man soll ihn nicht zwingen, mehr als das freizulassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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