Wem stehen die in die Moschee gebrachten Gulgule (süße Teigbällchen) und Süßigkeiten zu?
Frage
In die Moschee werden zur Verteilung Gulgule (süße frittierte Teigbällchen) oder Süßigkeiten gebracht. Welche Leute können sie also essen?
Antwort
Wenn diese Sachen unter der Angabe gegeben werden, dass sie Sadaqa sind, dann haben die Armen Anspruch darauf, und wenn sie für den Muezzin und Ähnliches gegeben werden, dann haben der Muezzin und Ähnliches Anspruch darauf.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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