Verwendung der Miete für in unerlaubten Fällen vermietetes Geschirr für die Moschee
Frage
Der Mutawalli (Verwalter der Stiftung) der Moschee hat Kochkessel, große Festzelte, Bettzeug, Tassen, Teller und Ähnliches zum Vermieten gekauft, und die Leute nehmen sie zu erlaubten und unerlaubten Feierlichkeiten mit, zum Beispiel zu einer Qawwali (Sufi-Gesänge mit Musik) oder zu Feiern mit käuflichen Tänzerinnen und Ähnlichem. Wie ist es zu beurteilen, die dabei eingenommene Miete in die Moschee zu stecken? Und wie ist es zu beurteilen, dass der Mutawalli dies vermietet und dafür Miete nimmt?
Antwort
Die Miete, die aus unerlaubtem Einkommen kommt, soll nicht für die Moschee ausgegeben werden; außerdem soll man diese Sachen nicht für unerlaubte Feierlichkeiten vermieten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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