Vermietung von Läden der Moschee für ein zinsbasiertes Geschäft
Frage
Der Moschee gehört ein Haus, das ein Mann mieten möchte. Die Miete wird angemessen sein, doch sein Geschäft besteht ausschließlich aus Zinsgeschäften. Darf man ihm das Haus vermieten oder nicht?
Antwort
Wenn dieser Mann es ausdrücklich mit der Angabe nimmt, dass es für das Zinsgeschäft ist, dann soll ihm das Haus der Moschee nicht vermietet werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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