Vermietung eines Platzes der Moschee für ein Kino
Frage
Unsere Moschee hat ein leeres Grundstück, das getrennt von der Moschee liegt. Die Betreiber eines Kinos wollen es mieten: Sie werden an dieser Stelle eine Tafel mit ihrem Film aufstellen und dreißig Rupien im Monat zahlen. Kann man es vermieten oder nicht? Wenn man es kann, wofür soll dieses Geld ausgegeben werden? Darf man das Mietgeld den Reinigungskräften als Gehalt geben oder nicht?
Antwort
Das Kino (der Film) ist eine Sünde (Maʿsiya); den Platz der Moschee dafür oder für seine Tafel zu vermieten, ist Beihilfe zur Sünde (Iʿanat al-Maʿsiya); davon soll man Abstand nehmen. Selbst wenn sich nach irgendeiner Meinung ein Spielraum findet, ist dennoch, weil es um eine Angelegenheit der Moschee geht, große Vorsicht nötig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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