Vermietung von Geschirr zur Deckung der Ausgaben der Moschee
Frage
Der Verwaltungsausschuss der Moschee hat, um die Ausgaben zu decken, aus den Einkünften der Moschee einiges Geschirr gekauft, das für Hochzeiten und andere Feierlichkeiten vermietet wird, und mit der Miete, die dabei eingeht, werden die Ausgaben gedeckt. Ist es nach der Scharia richtig, auf diese Weise Miete für das Geschirr einzunehmen und sie für die Belange von Madrasa und Moschee zu verwenden?
Antwort
Nach der Scharia ist daran nichts Verwerfliches; es ist richtig, diese Miete für die genannten Bedürfnisse auszugeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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