Einen Teil der Moschee zur Einnahmequelle machen
Frage
Wenn Leute oben auf der Moschee baden (?) und unten vermietete Läden sind – ist das zulässig oder nicht?
Antwort
Das Obergeschoss zur Moschee zu bestimmen und im unteren Teil Läden einzurichten, sodass oben das Gebet verrichtet wird und unten Kauf und Verkauf und Markttreiben stattfinden, widerspricht der Achtung vor der Moschee. Sowohl oben als auch unten soll der ganze Ort Moschee sein. Irgendeinen Teil der Moschee zur Einnahmequelle zu machen ist nicht richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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