الإفتاء

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Das Fleisch des Qurbani wird nach Gewicht unter allen Teilhabern aufgeteilt

Frage

Ein Verwandter sagte zu mir: „Mach auch für uns einen Anteil am Qurbani in deiner Kuh.“ Daraufhin teilte ich ihnen einen Tag zuvor mit, dass sie einen Anteil haben, und fragte auch: „Welche Teile der Kuh soll ich zu euch schicken?“ Er selbst war nicht da; der volljährige Sohn antwortete von drinnen: „Wir brauchen nichts außer Fleisch, und wir behalten nur zwei Ser (Gewichtsmaß, ca. 0,93 kg) Fleisch für uns, den Rest verteilen wir.

Antwort

Im vorliegenden Fall ist das Qurbani gültig. Das Fleisch hätte nach Gewicht aufgeteilt werden müssen, danach stand es jedem frei, mit seinem Anteil zu verfahren, wie er wollte. Wird das Fleisch ohne Wiegen aufgeteilt und gibt es ein Zuwenig oder Zuviel, so hat das Übermaß, das zum anderen gelangt, den Status von Zins (Riba)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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