Erfüllung des Wadschib durch eine Qurbani für einen Verstorbenen
Frage
Frage: (1) Auf Zaid ist bei Vorliegen der richtigen scharia-rechtlichen Bedingungen die Qurbani Wadschib, er opfert aber eine Ziege oder ein Fettschwanzschaf für einen verstorbenen Verwandten, einen Wali (Gottesfreund) oder einen Propheten. Ist er dann von der Verpflichtung gemäß dem Hadith [ar]عَلَى كُلِّ أَهْلِ بَيْتٍ فِي كُلِّ عَامٍ أُضْحِيَّةٌ[/ar] „Auf jeder Familie liegt in jedem Jahr eine Opferung“ befreit, oder soll er für seine Verpflichtung eine gesonderte Qurbani darbringen? (2)
Antwort
(1) Wenn er die Qurbani für sich selbst vollzieht und es nur darum geht, dem Verstorbenen Lohn zukommen zu lassen, dann entfällt die Pflicht dadurch von ihm, und eine zweite Qurbani ist nicht nötig – unter der Bedingung, dass keine Absicht auf eine Nafl-Qurbani (freiwillige Opferung)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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