Qurbani für den reisenden Sohn ohne seine Erlaubnis
Frage
Frage: Ein Mensch war zur Tabligh (Verkündigung des Glaubens) unterwegs; er war ein Reisender (Musafir), und die Qurbani (Opferung) war für ihn nicht Wadschib. Doch anlässlich des Opferfestes vollzog sein Vater für ihn die Qurbani. Nach seiner Heimkehr billigte dieser Mensch das und gab auch das Geld. Ist seine Qurbani nun gültig geworden oder nicht? Und wie lautet das Urteil über die Qurbani jener sechs Personen, die Teilhaber waren?
Antwort
Dass der Vater für ihn die Qurbani vollzogen hat, ist eine freiwillige Gabe (Tabarru) und ein Wohltun von Seiten des Vaters; das bedeutet, dass er ihm den Lohn der Qurbani geschenkt hat, und Lohn kann man auch Lebenden schenken. Nun ist es nicht richtig, von ihm Geld zu nehmen – das Geld soll zurückgegeben werden. Die Qurbani ist bei allen erfüllt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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