Ist die Qurbani auch dann verpflichtend, wenn haram erworbenes Vermögen im Besitz ist?
Frage
Frage: Wenn in den Tagen der Opferung (Ayyam an-Nahr) jemandem so viel Vermögen in den Besitz kommt, dass die Qurbani (Opferung) Wadschib wird – und sei es auf haramem Weg –, wird die Qurbani dann für ihn Wadschib sein? Gilt für vermögensbezogene Pflichten (Wazaif maliyya) für Haram und Halal dasselbe Urteil?
Antwort
Ist das Vermögen auf einem Weg gekommen, bei dem überhaupt kein Eigentum entsteht, wie zum Beispiel bei Diebstahl, so wird die Qurbani für ihn nicht Wadschib sein. Ist es aber auf einem Weg gekommen, bei dem Eigentum entsteht, wie bei ungültigen (fasid) Kaufverträgen, so wird die Qurbani Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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