Zihar durch die Bezeichnung der Frau als Schwester oder Tochter
Frage
Ein Mann fragt: „Ich habe meine Frau einmal aus Freude ‚Apa‘ (das heißt: ältere Schwester) genannt und ein andermal aus übergroßer Liebe ‚mein Sohn‘ (im Sinne von: Tochter), oder ‚Mädchen‘, oder einfach ‚Tochter‘. Tritt dadurch Zihar ein, und muss ich die Sühne (Kaffara) leisten? Und welche Sühne ist für einen Armen die leichteste? Gewünscht wird eine allgemeine Regel (Dabita kulliyya) zur Frage des Zihar und der Pflicht zur Sühne, anhand derer man alle Einzelfälle erkennen kann.
Antwort
(1) Dadurch tritt kein Zihar ein, aber so zu sprechen ist Makruh: [ar]يكره قوله: أنت أمي، ويا ابنتي، ويا أختي، ونحوه. اهـ[/ar] „Verpönt (Makruh) ist es, wenn er sagt: ‚Du bist meine Mutter‘, ‚o meine Tochter‘, ‚o meine Schwester‘ und Ähnliches“ (ad-Durr al-Mukhtar). [ar]جزم بالكراهية تبعا للبحر والنهر، والذي في الفتح: وفي أنت أمي لا يكون مظاهرا، وينبغي أن يكون مكروها.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.