Ruddschu’ und Halala — Scheidung
- Der Beweis der Rücknahme (Rudschu)
- Einzelheiten zu Scheidung, Idda und Rücknahme (Rudschu)
- Scheidung und Rücknahme (Rudschu) ohne Benachrichtigung der Frau
- Die Frau muss von der Scheidung und der Rücknahme (Rudschu) nicht wissen
- Die Rücknahme (Rudschu) nach drei Scheidungen, die der Sunna gemäß gegeben wurden, ist gültig
- Mit den Worten „Jetzt werde ich das nicht tun“ wird keine Rücknahme (Rudschu) vollzogen
- Nach drei Scheidungen gibt es keine Rücknahme (Rudschu)
- Rücknahme (Rudschu) nach drei Scheidungen
- Rücknahme ohne Halala nach der endgültigen Scheidung (Talaq mughallaza)
- Erneuter Nikah nach zwei Scheidungen
- Erneuerung des Nikah nach der Scheidung
- Zweiter Nikah nach der Scheidung
- Erneuter Nikah nach der Scheidung und die Geburt eines Kindes
- Wie viele Scheidungen bleiben dem Ehemann bei erneuter Eheschließung nach der Scheidung
- Bei einem erneuten Nikah nach einer Scheidung bleibt dem Ehemann das Recht auf zwei Scheidungen
- Warum ist der Frau die Halala vorgeschrieben?
- Halala nach drei Scheidungen
- Die Form der Halala
- Halala ohne Bedingung
- Einer der Fälle der Halala
- Definition des gültigen Alleinseins (Khalwa sahiha) und die Bedingung der Halala
- Notwendigkeit der Halala nach drei Scheidungen bei einer Frau, mit der die Ehe nicht vollzogen wurde
- Bei der Halala ist der eheliche Verkehr Bedingung
- Meinungsverschiedenheit der Eheleute über den Verkehr bei der Halala
- Halala durch einen Minderjährigen
- Halala durch einen Murahiq (einen Jugendlichen kurz vor der Volljährigkeit)
- Halala mit einem Murahiq
- Nach drei Scheidungen ersetzt Reue nicht die Halala
- Der Glaubensabfall hebt die Halala nicht auf
- Halala allein durch einen Nikah, und das noch in der Idda
- Nikah in der Idda zum Zweck der Halala
- Nikah mit einer dreifach Geschiedenen ohne Halala
- Nikah mit einer dreifach Geschiedenen ohne Halala
- Eingeständnis des Verkehrs bei der Halala und danach Leugnen
- Nikah der Eheleute nach der Halala, wenn die Zeugen der Halala sie leugnen
- Der Ehemann kann den Nikah für die Halala durchführen
- Nikah mit der Absicht des Tahlil
- Nikah unter der Bedingung des Tahlil, gegen Bezahlung, auf Zeit und der Mutʿa-Nikah
- Halala gegen Geld
- Die Bedingung der Scheidung bei der Halala
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