Der Glaubensabfall hebt die Halala nicht auf
Frage
Frage: Zaid gab Hinda die Scheidung. Danach wünschte Hinda wieder, Zaid zu heiraten, doch Zaid weigert sich. Hinda wechselte gezwungenermaßen ihre Religion. Als Zaid dies erfuhr – bleibt für Hinda die Halala nun verpflichtend oder nicht? Zur Zeit der Scheidung hatte Hinda ein zwei Monate altes Kind auf dem Schoß; Hinda fiel dreieinhalb Monate später vom Glauben ab (Murtadd). Der Rat, um den gebeten wird, lautet: Kann der Nikah von Zaid mit Hinda nun (ohne Halala) geschlossen werden oder nicht?
Antwort
Auch durch diese Handlung entfällt die Halala nicht. Die Idda der Geschiedenen beträgt drei Monatsblutungen (Hayd), und auch diese Idda entfällt nicht. Wenn die drei Monatsblutungen vollendet sind, dann möge sie einen anderen heiraten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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