Bei der Halala ist der eheliche Verkehr Bedingung
Frage
Frage: Es wurde ein Nikah zum Zweck der Halala geschlossen, und dann wurde die Scheidung durch Zwang erwirkt, so dass es bis dahin mit dem zweiten Ehemann nicht zum Geschlechtsakt gekommen war. Ist die Halala in einem solchen Fall gültig oder nicht? Kann die Frau in den Nikah mit ihrem ersten Ehemann zurückkehren oder nicht?
Antwort
Dadurch ist sie für den ersten Ehemann nicht erlaubt geworden – sie ist vielmehr verboten (haram) geblieben: Ihr Nikah mit dem ersten Ehemann kann nicht geschlossen werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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