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Erneuter Nikah nach der Scheidung und die Geburt eines Kindes

Frage

Frage: Die Frau, mit der ich den Nikah geschlossen hatte, erwies sich in ihrem Charakter und ihrer Treue als unzulänglich. Ich gab ihr erneut schriftlich eine Scheidung nach der Scharia („دوبارہ سے طلاق شرعی لکھ کر دیا“) und nicht in drei Idda-Zeiträumen, wie es das Gebot der Scharia Muhammads ﷺ ist. Als die Scheidung das erste Mal erfolgte, wurde damals zuerst eine unwiderrufliche (bain) Scheidung geschrieben, dann wurde „eine Scheidung“ durchgestrichen und „Scheidung“ geschrieben.

Antwort

Wenn Sie beim ersten Mal eine oder zwei Scheidungen mündlich ausgesprochen oder schriftlich verfasst und geschickt haben und danach erneut mit ihr den Nikah geschlossen haben, das heißt Angebot und Annahme (Idschab und Qabul) des Nikah vor mindestens zwei Zeugen vollzogen haben, so ist dieser Nikah gültig, auch wenn dabei keine Chutba stattgefunden hat.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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