Nikah mit einer dreifach Geschiedenen ohne Halala
Frage
Frage: Ein Mann schloss mit einer dreifach geschiedenen oder durch eine unwiderrufliche (bain) Scheidung geschiedenen Frau während der Idda den Nikah, hatte mit dieser Frau aber weder den Verkehr noch ein gültiges Alleinsein (Khalwa sahiha) und berührte sie nicht einmal mit der Hand; außerdem benutzte auch die Frau, in der Annahme, sie sei in der Idda, nichts davon – weder Öl noch Kohl noch mit Saflor oder Safran gefärbte Kleidung.
Antwort
Dieser Nikah war nicht gültig; die Trennung (Mutaraka) ist Pflicht (Wadschib), und nach der Idda soll der Nikah von neuem geschlossen werden – dann ist der Verkehr erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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