Der Ehemann kann den Nikah für die Halala durchführen
Frage
(1) Zwischen meiner Großmutter (väterlicherseits) und meiner Frau gab es ständig Streit und Zank, ein-, zweimal kam es sogar zu Handgreiflichkeiten. Trotz all meiner unzähligen Ermahnungen hörte meine Frau nicht auf, und da stellte ich die Bedingung: „Wenn du dich nach dem heutigen Tag mit der verehrten Großmutter streitest, dann hast du nicht drei, sondern sechs Scheidungen.“ Und an dem Tag, an dem ich diese Bedingung stellte, kam es im Streit nicht zu Handgreiflichkeiten.
Antwort
(1 und 2) Beim Vorliegen der Bedingung ist die endgültige Scheidung (Talaq mughallaza) eingetreten. Wenn nach Ablauf der Idda der Scheidung – dem Verstreichen von drei Monatsblutungen – die Geschiedene einverstanden ist, mit einem anderen Mann den Nikah zu schließen, und der frühere Ehemann (der die Scheidung gegeben hat) diesen Nikah durchführt, so ist auch das gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.