Der Beweis der Rücknahme (Rudschu)
Frage
Frage: Die Frage ist verworren – ein Streit um die Scheidung (dessen Kern sich zum Teil aus der Antwort selbst ergibt), zu der von Dar al-Ifta (der Fatwa-Abteilung) die folgende Entscheidung geschrieben wurde.
Antwort
Über die Scheidung selbst sind sich beide einig; danach behauptet der Ehemann, er habe vor dem Ende der Idda die Rücknahme (Rudschu) vollzogen. Wenn nun die Frau dies bestätigt – dass ja, der Ehemann habe die Rücknahme vollzogen –, oder eingesteht, dass der Ehemann mit ihr den Beischlaf vollzogen oder sie geküsst und umarmt hat, so bedarf es keines weiteren Zeugnisses: Für die…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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