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Das leise Aussprechen von „In scha Allah“ beim Talaq, das Schreiben eines Talaq-Dokuments unter Zwang und sein Vorlesen

Frage

Mein Schwiegervater rief mich in sein Haus und begann mich zu bedrängen (und verlangte): „Gib meiner Tochter den Talaq“, und schlug mich heftig. Um mein Leben zu retten, schrieb ich auf Bengalisch das folgende Talaq-Dokument und sagte mit leiser Stimme „In scha Allah“. Dann schlug er mich erneut und sagte: „Lies es vor.“ Ich kannte die Rechtsfrage, dass durch das Vorlesen der Talaq nicht eintritt, also las ich das Talaq-Dokument vor und sagte danach wieder mit leiser Stimme „In scha Allah“.

Antwort

Das leise Aussprechen der Worte „In scha Allah“ ist ebenfalls wirksam: Danach tritt der Talaq nicht ein. Selbst wenn es diesen Vorbehalt (Taʾwil) nicht gegeben hätte, wäre auch dann durch dieses Schreiben und durch sein Vorlesen kein Talaq eingetreten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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