Der Talaq eines Minderjährigen tritt nicht ein
Frage
Es gibt ein Mädchen; (angenommen) ihr Nikah wurde mit einem minderjährigen Jungen geschlossen, und gegenwärtig ist der Junge ebenfalls noch minderjährig: Der Junge ist dreizehn Jahre alt, das Mädchen ist bereits volljährig. Seit etwa zwei Jahren hat den Jungen vom Nabel abwärts eine Lähmung getroffen. Die Angehörigen des Mädchens (wörtlich: „Erben“) wollen den Talaq erhalten. Welcher Ausweg besteht nun dafür?
Antwort
Im Moment gibt es keinen Ausweg; wenn der Junge volljährig geworden ist, dann soll man von ihm den Talaq erhalten. Das Merkmal der Volljährigkeit ist der Samenerguss im Traum (Ihtilam) und das Ausströmen von Samen (Inzal); zeigt sich dieses Merkmal nicht, so ergeht mit Erreichen von fünfzehn Jahren das Urteil der Scharia über die Volljährigkeit.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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