Der Ghusl des Entschuldigten (Mazur) und seine Leitung des Gebets (Imamat)
Frage
Für einen Menschen ist der Ghusl von der Dschanaba Wadschib. Wenn er den Ghusl vor dem Fadschr-Gebet vollzieht, während zudem starke Kälte herrscht, ist er sicher, dass er krank wird. Soll er anstelle des Ghusl das Tayammum vollziehen, dann den Wudu, und das Fadschr-Gebet zu Hause verrichten, oder kann er in die Moschee gehen und das Fadschr-Gebet [dort] verrichten, zumal er der Imam dieser Moschee ist und es keinen geeigneteren Menschen als ihn gibt?
Antwort
Wenn es die Möglichkeit gibt, das Wasser zu erwärmen, soll man das Wasser erwärmen; andernfalls soll man das Tayammum vollziehen und das Gebet verrichten, aber kein Versäumnis (Qada) zulassen. Das Tayammum, das anstelle des Ghusl vollzogen wird, genügt auch für den Wudu. Wenn der Wudu nicht schadet, soll man vor dem Tayammum den Wudu vollziehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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