Der Ghusl bei starker Kälte
Frage
Dort, wo ich mich befinde, fällt Schnee, das Wasser findet man unter einer Schneedecke von vielen Fuß, und es herrscht strenge Kälte. Wenn im Monat Ramadan jemand einen Traumerguss (Ihtilam) hat und wegen der Strenge der Kälte den Ghusl nicht vollziehen kann, wie lautet die Entscheidung in dieser Frage?
Antwort
Wenn es keinerlei Möglichkeit gibt, das Wasser zu erwärmen, und die starke Befürchtung besteht, durch den Ghusl mit kaltem Wasser krank zu werden, dann soll er zu dieser Zeit das Tayammum vollziehen und das Gebet verrichten und danach, nachdem er das Wasser erwärmt hat, den Ghusl vollziehen. Dadurch wird auch das Fasten nicht beeinträchtigt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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