الإفتاء

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Tayammum aus eingebildeter Furcht vor Krankheit

Frage

Obwohl es keine wiederholte Erfahrung [dafür, dass der Ghusl schadet] gibt, geschieht doch jedes Mal, wenn [jemand] den Ghusl vollzieht, unweigerlich irgendetwas – wie soll man dann verfahren? Manchmal entsteht aufgrund von Herzschwäche und allgemeiner Schwäche ein Zwangsgedanke (Waswasa), dass es einem vom Ghusl und Wudu vielleicht schlecht gehen werde – [darf man] aus diesem Grund das Tayammum vollziehen? Oder [der Mensch] fühlte sich matt und vollzog das Tayammum, damit es ihm nicht schlechter geht.

Antwort

Bloße Verzagtheit, Trägheit und Einbildung bedeuten nichts. Ja, wenn es eine wiederholte Erfahrung gibt, dass der Mensch durch den Ghusl oder den Wudu krank wird oder die Krankheit sich verschlimmert, dann ist das Tayammum erlaubt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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