Aus welchen Zwangsgründen ist es dem Mutakif zulässig, die Moschee zu verlassen?
Frage
In manchen Umständen muss der Mutakif (die Person im Itikaf) die Moschee verlassen. Auf welche Weise wird in diesen Umständen die Sunna Mu’akkada erfüllt? Der Mutakif ist gestorben; er ist verrückt geworden; die Polizei hat ihn mitgenommen; in der Moschee brach ein Feuer aus; es kam zu Unruhen (Fasad); er ist aus Angst um sein Leben aus der Moschee geflohen; ihm wurde unwohl; der Termin für Gerichtsverfahren kam; seine Frau oder sein Kind ist gestorben.
Antwort
Wenn in jeder Moschee und in jedem Viertel der Itikaf organisiert ist und einem einzelnen so etwas zustößt, so ist der Itikaf der übrigen vollständig, und die Sunna ʿala l-Kifaya (die Sunna, die genügt, wenn einige sie ausführen) ist erfüllt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.