Bis zu welchen Orten darf der Mutakif am letzten Freitag des Ramadan (Dschumʿa al-Wadaʿ) hinausgehen?
Frage
Das Gebet des Abschiedsfreitags (Dschumʿa al-Wadaʿ – des letzten Freitags des Ramadan), das Freitagsgebet und das Gebet der beiden Feste (Eid) werden auch in Obergeschossen, auf Dächern, auf Treppen und sogar auf den Straßen verrichtet. Bis zu welchen Orten darf der Mutakif (die Person im Itikaf) gehen und wieder zurückkommen?
Antwort
Der Ort, der für das Gebet bestimmt wurde, ist die Moschee, und dem Mutakif ist geboten, an diesem Ort zu bleiben. Der Itikaf endet ohnehin schon vor dem Festgebet (Eid).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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