Gang eines Dorf-Mutakif in die Stadt zum Freitagsgebet
Frage
In einem Dorf, in dem die Voraussetzungen für das Freitagsgebet (Dschumʿa) nicht gegeben sind: Ist der Itikaf (die Zurückgezogenheit in der Moschee) der letzten Dekade dort eine Sunna Mu’akkada ʿala l-Kifaya (eine eindringlich empfohlene Sunna, die genügt, wenn einige sie ausführen) oder nicht? Wenn ja, darf dann der Mutakif für das Freitagsgebet in den Ort gehen, in dem das Freitagsgebet stattfindet, und dort das Freitagsgebet verrichten, oder nicht? Geht dadurch nicht der Itikaf verloren, der Sunna Mu’akkada ist?
Antwort
Für den Itikaf ist das Vorhandensein einer Stadt oder der Voraussetzungen des Freitagsgebets nicht notwendig: Er ist überall – sei es Stadt oder Dorf – eine Sunna ʿala l-Kifaya. Die Moschee muss allerdings eine sein, in der das Gemeinschaftsgebet (Dschamaʿa) stattfindet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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