الإفتاء

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Das Fasten am Tag des Zweifels mit und ohne Schwanken in der Absicht

Frage

Am 29. Schaʿban war der Horizont völlig klar, und der Neumond war nicht zu sehen. Am 30. Schaʿban fastete Zaid mit der Absicht: Wenn das Fasten aufgrund eines Zeugnisses Pflicht wird, dann ist es Fard, und wenn nicht, dann Nafl. Bakr fastete am 30. Schaʿban ohne Schwanken ein freiwilliges (Nafl) Fasten. Einige Tage später wurde durch ein Zeugnis nach der Scharia festgestellt, dass der 30. Schaʿban der 1. Ramadan war. Die Frage lautet: Was gilt für Zaid und Bakr?

Antwort

Das Ramadan-Fasten ist bei beiden erfüllt: bei Bakr ohne Verwerflichkeit, und in das Fasten Zaids ist wegen dieses Schwankens eine gewisse Verwerflichkeit (Karaha) eingetreten; ein Nachholen (Qada) liegt jedoch auf keinem von beiden: [ar]وإن ظهر أنه من رمضان أجزأ عنه أي عن رمضان ما صامه بأي نية كانت، إلى قوله: وأما كراهية النفل مع التردد فلأنه ناو للفرض من وجه، وهو أن يقول: إن…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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