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Das Gebet zur Zeit des Sonnenaufgangs

Frage

Oft findet das erste Gemeinschaftsgebet in einer Makruh-Zeit statt. Zum Beispiel: Das Fadschr-Gebet ist um 5 Uhr 15, die Sonne geht aber schon um 5 Uhr 10 auf. Wird das Gebet in einem solchen Fall rechtzeitig (Ada) verrichtet sein, oder muss es als Nachholgebet (Qada) verrichtet werden? Oder soll der Betende zu einer solchen Zeit sein Gebet allein verrichten, wenn sich [das Gemeinschaftsgebet] verspätet und die Sonne aufzugehen droht, oder auf das Gemeinschaftsgebet warten?

Antwort

Zur Zeit des Sonnenaufgangs ist das Gebet unzulässig. Wenn die Sonne mitten im Gebet aufgeht, soll man es sofort abbrechen und, wenn die Sonne sich erhoben hat, [dieses Gebet] als Nachholgebet (Qada) verrichten. Und wenn die Zeit knapp wird, soll [der Betende] sein Gebet allein verrichten und nicht auf das Gemeinschaftsgebet warten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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