Der Grund für das Verbot des Gebets bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
Frage
Im edlen Hadith ist das Verbot überliefert, zur Zeit des Sonnenaufgangs und des Sonnenuntergangs zu beten, und der Grund des Verbots [liegt darin], dass die Sonne zwischen den beiden Hörnern des Schaitan (Satan) aufgeht, weshalb der Verdacht (Schubha) der Anbetung des Schaitan entsteht. Warum ist dieses Urteil dann allgemein?
Antwort
Das Gebet zur Zeit des Sonnenaufgangs, des Istiwa (Zenits) und des Sonnenuntergangs ist verboten, weil diese Zeiten die Zeiten der Anbetung der Sonnenanbeter sind; das Verbot beruht auf der Nachahmung [von ihnen] in der Zeit (Taschabbuh fi l-Waqt).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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