Das Urteil über das Nachholgebet (Qada) in den Makruh-Zeiten
Frage
Darf man die im ganzen Leben versäumten Gebete (Qada Umri) vor dem Fadschr-Gebet oder danach sowie nach dem Asr-Gebet nachholen?
Antwort
Ein Nachholgebet (Qada) darf auch in diesen Zeiten verrichtet werden, allerdings soll man es in der Abgeschiedenheit verrichten, damit niemand erfährt, dass es ein Nachholgebet ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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