Das zweite Bittgebet
Frage
Ist das zweite Bittgebet (Dua) nach der Scharia erlaubt oder unerlaubt? Wenn eine Handlung, an der nach der Scharia nichts Verwerfliches ist, zur Zeit des Propheten ﷺ nicht ausgeführt wurde – ist es erlaubt, eine solche Handlung auszuführen, oder nicht? Folgt nach der Scharia aus der Nichtausführung ihre Unzulässigkeit, oder nicht? Und ist die Tatsache, dass etwas in der prophetischen Zeit nicht ausgeführt wurde und nicht [vom Propheten ﷺ] ausging, ein schariatischer Beweis (Hudschja), oder nicht?
Antwort
Das Bittgebet (Dua) ist zu jeder Zeit erlaubt, doch das zweite Bittgebet ist weder vom Propheten ﷺ noch von seinen edlen Gefährten ﵃ belegt; es Sunna zu nennen ist ein Fehler. Wenn man mit dem, was an sich erlaubt (Mubah) ist, so umgeht, dass daraus hervorgeht, es sei Wadschib oder Sunna, ist das nicht richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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