Das Salat at-Tasbih in Gemeinschaft
Frage
(1) Ist es richtig, das Salat at-Tasbih in Gemeinschaft zu verrichten oder nicht, wenn das Ziel dessen, der [das Gebet] leitet, lediglich das Drängen der Nachbeter (Muqtadi) zum Zweck der Unterweisung und [des Erlernens] des Ablaufs [dieses Gebets] ist? (2) Wenn die zweite Möglichkeit gemeint ist, in welchem Maße begehen Imam und Nachbeter dann eine Sünde? (3) Ist das Salat at-Tasbih von Imam und Nachbetern gültig zustande gekommen oder nicht, wo doch im „ad-Durr al-Mukhtar“ der Text «السنة نافلة» (?) steht?
Antwort
(1) Das Salat at-Tasbih in Gemeinschaft ist weder überliefert noch gesetzlich festgelegt. (2) Wenn es mit Iltizam (als verbindliche Praxis) [geschieht], so ist es Makruh. (3) [Das Gebet] kommt mit Karaha (Missbilligung) zustande. (4) Wenn sie es in Gemeinschaft verrichten und [die Gemeinschaft selbst] für lohnenswert halten, dann ist es sowohl eine Bidʿa als auch Makruh.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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