Die Gemeinschaft bei Nafl-Gebeten im Ramadan
Frage
Darf man im Ramadan das Tahadschdschud-Gebet in Gemeinschaft verrichten oder nicht? In „Shami“, Bd. 1, ägyptische [Ausgabe], S. 527, geht aus einigen Texten hervor, dass es Makruh und eine Neuerung (Bidʿa) ist, und aus anderen, dass die Erlaubnis nur für den gesegneten Ramadan besteht, zum Beispiel in „al-Badaʾiʿ“ seine Worte: [ar]إن الجماعة في التطوع ليست بسنة إلا في قيام رمضان[/ar] „Die Gemeinschaft beim freiwilligen [Gebet] ist keine Sunna, außer beim nächtlichen Gebet (Qiyam)
Antwort
Die gewählte Rechtsschule der Hanafiten ist diese: Das Gemeinschaftsgebet der Nafl-Gebete im Sinne des Tadaʿi (Zusammenrufens) ist Makruh, sei es im Ramadan oder außerhalb des Ramadan; die Regelung ist allgemein. Wenn es ein, zwei Nachbeter (Muqtadi) sind, ist es kein Tadaʿi; bei dreien gibt es Meinungsverschiedenheit; wenn es vier sind, ist es Tadaʿi.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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