Istikhara zur Klärung von Rechtsfragen der Scharia
Frage
Wenn man zu einem Mubtadiʿ (Anhänger von Neuerungen) sagt: „Das Veranstalten eines Maulid (Feier der Geburt des Propheten) ist eine Bidʿa; wenn du willst, verrichte das Istikhara-Gebet (Gebet um Rechtleitung in einer Entscheidung)“ – ist das zulässig?
Antwort
Ob Angelegenheiten [der Scharia] zulässig oder unzulässig sind, hängt von den Belegen der Scharia ab und nicht von der Istikhara; die Istikhara ist nicht dazu da, solche Dinge zu klären.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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