Rezitation der Form der ersten Person Singular statt der Form des Femininums Singular
Frage
Der Imam rezitierte im Fadschr-Gebet statt „يَوْمَ نَقُولُ لِجَهَنَّمَ هَلِ امْتَلَأْتِ“ (Sure Qaf, 50:30) „هَلِ امْتَلَأْتُ“. Ist das Gebet gültig oder nicht?
Antwort
Wenn bei der Rezitation im Gebet irgendein Wort versehentlich von der Zunge gerutscht ist, greifen die Rechtsgelehrten, um das Gebet vor der Ungültigkeit (Fasad) zu bewahren, sogar zu einer weit hergeholten Auslegung (Ta'wil) und entscheiden auf die Gültigkeit des Gebets – wie man aus dem Studium der Fragen zum Fehler des Rezitierenden (Zallat al-Qari)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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