الإفتاء

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Rezitation einer Aktivform als Passivform im Gebet

Frage

Wenn jemand im Gebet statt der Aktivform (Ma'ruf) die Passivform (Madschhul) rezitiert hat, nämlich in der Sure „Al-Adiyat“ in [den Versen]: [ar]أَفَلَا يَعْلَمُ إِذَا بُعْثِرَ مَا فِى ٱلْقُبُورِ ۝ وَحُصِّلَ مَا فِى ٱلصُّدُورِ ۝ إِنَّ رَبَّهُم بِهِمْ يَوْمَئِذٍ لَّخَبِيرٌۢ[/ar] „Weiß er denn nicht, dass, wenn das, was in den Gräbern ist, herausgeworfen wird und das, was in den Brüsten ist, offengelegt wird – dass ihr Herr an jenem Tag über sie wahrlich wohlunterrichtet ist?“ (Sure Al-Adiyat, 100:9–11)

Antwort

Im genannten Fall ist das Gebet gültig geworden, doch gilt dieses Urteil nicht für jede Rezitation einer Aktivform als Passivform.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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