Das Imamat beim Festgebet gegen Bezahlung
Frage
In manchen Gegenden besteht der Brauch, dass am Festtag eigens ein Imam ernannt wird, damit er nur das Festgebet leitet. Mehr noch: Manche Imame legen ihre Bezahlung im Voraus fest, etwa: „Wenn ihr mir zwanzig Rupien gebt, leite ich das Festgebet“; andere Imame legen ihre Bezahlung nicht fest, aber manche Muqtadi (hinter dem Imam Betende) überreichen dem Imam je nach Vermögen eine Gabe. Wenn die Muqtadi kein Geld geben, ist der Imam gekränkt.
Antwort
Eine Bezahlung für das Imamat auf diese Weise zu nehmen, ist nicht erlaubt. Der Handschlag und die Umarmung am Fest, wie sie an manchen Orten üblich sind, sind eine Bidʿa (Neuerung in der Religion) und verboten. [ar]يكره إن استأجروا رجلاً يؤمهم[/ar] „Makruh (verpönt) ist es, wenn sie einen Mann mieten, damit er ihr Imam ist“ („Ma thabata bi-s-sunna“, S. 94).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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