الإفتاء

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Der Bezug einer monatlichen Vergütung durch den Imam

Frage

In der Moschee unseres Viertels gibt es seit langer Zeit keinen offiziell ernannten Imam; die Pflichtgebete (Fard) werden dabei unter der Leitung eines jeweils geeigneten Mannes verrichtet. Nun haben sich die Betenden der Moschee in zwei Gruppen gespalten. Die eine Gruppe sagt, man solle einen Imam offiziell ernennen und ihm eine monatliche Vergütung zahlen.

Antwort

Wenn auch ohne Ernennung eines Imams gegen Gehalt die fünf täglichen Gebete in der Moschee in Gemeinschaft verrichtet werden und sie unentgeltlich ein Mann leitet, der für das Imamat geeignet ist – selbst wenn es nicht ein einzelner Mann ist, sondern mehrere, sodass einmal der eine das Gebet leitet und einmal ein anderer, und dabei keine Schwierigkeit besteht –, dann ist es…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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