Wenn dem Imam das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt wird
Frage
Die Betenden geben dem Imam das Gehalt ein, zwei Tage nach Monatsende, aber der Imam sagt trotzdem: „Ihr habt das Gebet auf Kredit verrichtet; das Gehalt muss ausgezahlt werden, sobald der Monat zu Ende ist.“ Sind die Worte des Imams richtig?
Antwort
Das Gebet oder das Imamat ist kein Ladengeschäft, kein Handelsgewerbe und kein Broterwerb. Das Gehalt wurde notgedrungen, aufgrund scharia-rechtlicher Notwendigkeit, für zulässig erklärt. Der Imam sollte so etwas nicht sagen. Auch die Muqtadi (hinter dem Imam Betenden) sollten Rücksicht nehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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