Gemeinschaftsgebet der Frauen
Frage
Im Buch „Ilm al-Fiqh“, zweiter Teil, im Abschnitt über die Rechtsfragen (Masail) von Mitbetenden (Muqtadi) und Imam, Punkt 15: „Wenn das Gemeinschaftsgebet nur aus Frauen besteht, das heißt auch der Imam eine Frau ist, dann soll der Imam in der Mitte der Mitbetenden stehen, sei es eine Mitbetende oder mehr. Richtig ist, dass das Gemeinschaftsgebet allein von Frauen nicht Makruh, sondern erlaubt ist.
Antwort
In „al-Inaya, Scharh al-Hidaya“ am Rand von „Fath al-Qadir“ (Bd. 1, S. 250) ist geschrieben, dass die Sunna-Eigenschaft des Gemeinschaftsgebets der Frauen aufgehoben ist. Ähnliches findet sich in „Tabyin al-Haqaiq“, „Nasb ar-Raya“, bei at-Tahtawi und in anderen Büchern. Der Grund der Karaha (Missbilligung) ist in „al-Bahr“, „Kabiri“ und „Badaʾiʿ“ angeführt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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